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   VGH Bayern, 14.07.2022 - 23 ZB 22.30666   

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VGH Bayern, 14.07.2022 - 23 ZB 22.30666 (https://dejure.org/2022,54232)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14.07.2022 - 23 ZB 22.30666 (https://dejure.org/2022,54232)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14. Juli 2022 - 23 ZB 22.30666 (https://dejure.org/2022,54232)
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Volltextveröffentlichung

  • milo.bamf.de

    AsylG, § 78 Abs 3; AsylG, § 78 Abs 4; AufenthG 2004, § 60 Abs 5; MRK, Art 3; AsylG, § 4 Abs 1; AsylG, § 4 Abs 3; AsylG, § 3e; EURL 95/2011, Art 4 Abs 4
    Äthiopien: Keine Berufungszulassung; Keine grundsätzliche Bedeutung; Sicherung des Existenzminimums für jungen, gesunden, äthiopischen Mann; ONLF-Zugehörigkeit

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (25)

  • BVerwG, 08.08.2018 - 1 B 25.18

    Abschiebungsverbot; Bulgarien; Extremgefahr; Flüchtlinge; Lebensverhältnisse;

    Auszug aus VGH Bayern, 14.07.2022 - 23 ZB 22.30666
    Die Frage des Beste hens eines nationalen Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 5 AufenthG entzieht sich in der Regel - so auch hier - einer verallgemeinernden, fallübergreifenden Betrach tung, wie sie für eine Grundsatzrüge erforderlich ist, da sie nur unter Berücksichtigung der individuellen Person und bei Würdigung der konkreten Umstände des Einzelfalls beantwortet werden kann, in denen sich die Person nach ihrer Rückkehr befinden wird (vgl. BVerwG, B.v. 8.8.2018 - 1 B 25.18 - juris Rn. 11 a.E.; BayVGH, B.v. 26.6.2020 - 23 ZB 20.31311 - Rn. 3 ff.; BayVGH, B.v. 8.12.2021 - 15 ZB 21.31689 - juris Rn. 8).

    Schlechte humanitäre Verhältnisse im Herkunftsland können nur in besonderen Ausnahmefällen ein Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 5 AufenthG i.V.m. Art. 3 EMRK wegen einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung begründen (vgl. BVerwG, B.v. 8.8.2018 - 1 B 25.18 - juris Rn. 9 und Rn. 11).

  • BVerwG, 04.07.2019 - 1 C 45.18

    Trotz Abschiebungsschutzes einzelner Mitglieder der Kernfamilie ist bei der

    Auszug aus VGH Bayern, 14.07.2022 - 23 ZB 22.30666
    Maßstab für die Gefahr einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung ist die beachtliche Wahr scheinlichkeit (BVerwG, U.v. 4.7.2019 - 1 C 45/18 - NVwZ 2020, 158, Rn. 28), d.h. bei einer auf absehbare Zeit ausgerichteten Zukunftsprognose muss aufgrund einer sorgfältigen Würdigung aller Umstände des jeweiligen Einzelfalles mehr für als gegen die Annahme sprechen, der Kläger werde bei seiner Rückkehr einer Behandlung im oben dargelegten Sinne ausgesetzt sein (BVerwG, U.v. 4.7.2019 - 1 C 33/18 - NVwZ 2020, 161, Rn. 15 m.w.N.; U.v. 20.2.2013 - 10 C 23.12 - BVerwGE 146, 67 - juris Rn. 19; B.v. 11.7.2017 - 1 B 116.17 - juris Rn. 8).
  • BVerwG, 23.09.2020 - 1 C 27.19

    Drittstaatsangehöriger Elternteil kann Aufenthaltsrecht nach Art. 21 AEUV nur von

    Auszug aus VGH Bayern, 14.07.2022 - 23 ZB 22.30666
    Das wirtschaftliche Existenzminimum ist bereits dann gesichert, wenn erwerbsfähige Personen durch eigene, notfalls auch wenig attraktive und ihrer Vorbildung nicht entsprechende Arbeit, die grundsätzlich zumutbar ist, oder durch Zu wendungen von dritter Seite jedenfalls nach Überwindung von Anfangsschwierigkeiten das zu ihrem Lebensunterhalt unbedingt Notwendige erlangen können, wobei zu den im vorstehenden Sinne zumutbaren Arbeiten auch Tätigkeiten zählen, für die es keine Nachfrage auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gibt, die nicht überkommenen Berufsbil dern entsprechen und die nur zeitweise, etwa zur Deckung eines kurzfristigen Bedarfs, beispielsweise während der Touristensaison, ausgeübt werden können, selbst wenn diese im Bereich der sogenannten "Schatten- oder Nischenwirtschaft" angesiedelt sind (BVerwG, B.v. 19.1.2022 - 1 B 83.21 - juris Rn. 25; B.v. 9.1.1998 - 9 B 1130.97 - juris Rn. 5; B.v. 17.5.2006 - 1 B 100.05 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 328 Rn. 11; vgl. in anderem Zusammenhang ferner EuGH, U.v. 2.10.2019 - C-93/18 [ECLI:EU:C:2019:809], Bajratari - Rn. 48; BVerwG, U.v. 23.9.2020 - 1 C 27.19 - Buchholz 451.902 Europ.
  • VGH Baden-Württemberg, 12.10.2018 - A 11 S 316/17

    Kein Abschiebungsverbot nach Kabul für alleinstehende gesunde Männer im

    Auszug aus VGH Bayern, 14.07.2022 - 23 ZB 22.30666
    Sind Armut und staatliche Mittel ursächlich für schlechte humanitäre Bedingun gen, kann dies nur in "ganz außergewöhnlichen Fällen" zu einer Verletzung von Art. 3 EMRK führen, nämlich dann, wenn die humanitären Gründe "zwingend" sind (vgl. EGMR, U.v. 28.6.2011 - 8319/07 - NVwZ 2012, 681 Rn. 278, 282 f.; BVerwG, U.v. 31.1.2013 - 10 C 15.12 - NVwZ 2013, 1167 Leitsatz 3 und Rn. 23; VGH BW, U.v. 12.10.2018 - A 11 S 316/17 - juris Rn. 82 ff. m.w.N.).
  • BVerwG, 20.02.2013 - 10 C 23.12

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft; Ahmadis; Flüchtlingsanerkennung; Folgeverfahren;

    Auszug aus VGH Bayern, 14.07.2022 - 23 ZB 22.30666
    Maßstab für die Gefahr einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung ist die beachtliche Wahr scheinlichkeit (BVerwG, U.v. 4.7.2019 - 1 C 45/18 - NVwZ 2020, 158, Rn. 28), d.h. bei einer auf absehbare Zeit ausgerichteten Zukunftsprognose muss aufgrund einer sorgfältigen Würdigung aller Umstände des jeweiligen Einzelfalles mehr für als gegen die Annahme sprechen, der Kläger werde bei seiner Rückkehr einer Behandlung im oben dargelegten Sinne ausgesetzt sein (BVerwG, U.v. 4.7.2019 - 1 C 33/18 - NVwZ 2020, 161, Rn. 15 m.w.N.; U.v. 20.2.2013 - 10 C 23.12 - BVerwGE 146, 67 - juris Rn. 19; B.v. 11.7.2017 - 1 B 116.17 - juris Rn. 8).
  • BVerwG, 31.01.2013 - 10 C 15.12

    Afghanistan; Provinz Helmand; Kabul; Abschiebung; Abschiebungsverbot;

    Auszug aus VGH Bayern, 14.07.2022 - 23 ZB 22.30666
    Sind Armut und staatliche Mittel ursächlich für schlechte humanitäre Bedingun gen, kann dies nur in "ganz außergewöhnlichen Fällen" zu einer Verletzung von Art. 3 EMRK führen, nämlich dann, wenn die humanitären Gründe "zwingend" sind (vgl. EGMR, U.v. 28.6.2011 - 8319/07 - NVwZ 2012, 681 Rn. 278, 282 f.; BVerwG, U.v. 31.1.2013 - 10 C 15.12 - NVwZ 2013, 1167 Leitsatz 3 und Rn. 23; VGH BW, U.v. 12.10.2018 - A 11 S 316/17 - juris Rn. 82 ff. m.w.N.).
  • EGMR, 28.06.2011 - 8319/07

    SUFI AND ELMI v. THE UNITED KINGDOM

    Auszug aus VGH Bayern, 14.07.2022 - 23 ZB 22.30666
    Sind Armut und staatliche Mittel ursächlich für schlechte humanitäre Bedingun gen, kann dies nur in "ganz außergewöhnlichen Fällen" zu einer Verletzung von Art. 3 EMRK führen, nämlich dann, wenn die humanitären Gründe "zwingend" sind (vgl. EGMR, U.v. 28.6.2011 - 8319/07 - NVwZ 2012, 681 Rn. 278, 282 f.; BVerwG, U.v. 31.1.2013 - 10 C 15.12 - NVwZ 2013, 1167 Leitsatz 3 und Rn. 23; VGH BW, U.v. 12.10.2018 - A 11 S 316/17 - juris Rn. 82 ff. m.w.N.).
  • BVerwG, 18.02.2021 - 1 C 4.20

    Gewährleistung des wirtschaftlichen Existenzminimums am Ort des internen Schutzes

    Auszug aus VGH Bayern, 14.07.2022 - 23 ZB 22.30666
    Dies ist der Fall, wenn der Schutzsuchende seinen existenziellen Lebensunterhalt nicht sichern kann, kein Ob dach findet oder keinen Zugang zu einer medizinischen Basisbehandlung erhält oder sich die betroffene Person unabhängig von ihrem Willen und ihren persönlichen Ent scheidungen in einer Situation extremer materieller Not befindet, die es ihr nicht er laubt, ihre elementarsten Bedürfnisse zu befriedigen, wie insbesondere, sich zu ernäh ren, sich zu waschen und eine Unterkunft zu finden, und die ihre physische oder psy chische Gesundheit beeinträchtigt oder sie in einen Zustand der Verelendung versetzt, der mit der Menschenwürde unvereinbar wäre (BVerwG, U.v. 18.2.2021 - 1 C 4.20 - juris Rn. 65 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 29.01.2019 - 9 LB 93/18

    "faktischer Iraner"; "real risk"; Abschiebung; Afghanistan; allgemeine Gewalt;

    Auszug aus VGH Bayern, 14.07.2022 - 23 ZB 22.30666
    12 Hiervon ausgehend ist nicht dargelegt, dass entgegen den Erkenntnissen des Verwal tungsgerichts betreffend nach Äthiopien zurückkehrender junger, arbeitsfähiger Män ner grundsätzlich und unabhängig von den individuellen Umständen der Rückkehr diese Schwelle landesweit überschritten sein könnte (vgl. zur erforderlichen landes weiten Betrachtung bei der Beurteilung des Vorliegens nationaler Abschiebungsver bote HessVGH, U.v. 23.8.2019 - 7 A 2750/15.A - juris Rn. 49; NdsOVG, U.v. 29.1.2019 - 9 LB 93/18 - juris Rn. 53; BayVGH, U.v. 8.11.2018 - 13a B 17.31960 - juris Rn. 41).
  • BVerwG, 17.09.2019 - 1 B 43.19

    Voraussetzungen der Ladung eines Sachverständigen zur Erläuterung des Gutachtens

    Auszug aus VGH Bayern, 14.07.2022 - 23 ZB 22.30666
    Soweit im Zulas sungsantrag und in der Notiz des SEM darauf verwiesen wird, die Lage könne sich auch rasch wieder ändern, da sich das politische System Äthiopiens inmitten eines tiefgreifenden und rasanten Umbruchs befinde, ist in der höchstrichterlichen Recht sprechung geklärt, dass die Feststellung einer allgemeinen Änderung der innenpoliti schen Verhältnisse im Heimatland nicht erst dann als "stichhaltiger Grund" i.S.d. Art. 4 Abs. 4 RL 2011/95/EU für die Widerlegung der Verfolgungsvermutung herangezogen werden kann, wenn auch die Dauerhaftigkeit dieser Änderung festgestellt wird (vgl. BVerwG, B.v. 17.9.2019 - 1 B 43/19- juris).
  • VGH Hessen, 23.08.2019 - 7 A 2750/15

    Abschiebungsrelevante Lage in Afghanistan

  • BVerwG, 04.07.2019 - 1 C 33.18

    Klage auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft eines syrischen

  • BVerwG, 07.09.2021 - 1 C 3.21

    Berücksichtigung von Hilfe- und Unterstützungsleistungen nichtstaatlicher

  • VGH Bayern, 08.11.2018 - 13a B 17.31960

    Rückkehr im Familienverband - Ermittlung realitätsnaher Rückkehrsituation

  • BVerwG, 17.05.2006 - 1 B 100.05

    Revisionsverfahren, Darlegungserfordernis, Revisionsantrag, Frist, Monatsfrist,

  • EuGH, 02.10.2019 - C-93/18

    Bajratari - Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsbürgerschaft - Richtlinie

  • BVerwG, 19.01.2022 - 1 B 83.21

    Unbegründete Nichtzulassungsbeschwerde zur Existenzsicherung für anerkannte

  • BVerwG, 11.07.2017 - 1 B 116.17

    Unterschiede bei der tatsächlichen Bewertung identischer Tatsachengrundlagen;

  • BVerwG, 09.01.1998 - 9 B 1130.97

    Asyl - Existenzgefährdung - grundsätzliche Bedeutung - Bedarf

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2016 - 4 A 2939/15

    Darlegungsanforderungen an die Antragsbegründung bzgl. der Verfolgung eines

  • VGH Bayern, 20.02.2019 - 13a ZB 17.31832

    Abgelehnter Antrag auf Berufungszulassung

  • VGH Bayern, 01.06.2017 - 11 ZB 17.30602

    Keine Bedrohung von Binnenflüchtlingen in der Urkaine

  • VGH Bayern, 08.12.2021 - 15 ZB 21.31689

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung in einem Asylverfahren (Libanon,

  • VGH Bayern, 18.01.2018 - 8 ZB 17.31372

    Fehlende Darlegung von Zulassungsgründen im Asylverfahren

  • VG München, 20.12.2021 - M 12 K 17.41852

    Erfolglose Klage in einem asylrechtlichen Verfahren (volljähriger Mann,

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